projekte
4 B 127/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-18, 4 B 127/20
4 B 127/20Verwaltungsgericht18.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-18
Aktenzeichen: 4 B 127/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0218.4B127.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch das Verwaltungsgericht ablehnenden Beschluss des Senats vom 17.1.2020 ‒ 4 B 1476/19 ‒ wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.