Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-18, 2 B 1701/19

2 B 1701/19Verwaltungsgericht18.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 B 1701/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-18

Aktenzeichen: 2 B 1701/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0218.2B1701.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte, mit Ausnahme eventueller außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt

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