Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-18, 19 A 2494/19.A

19 A 2494/19.AVerwaltungsgericht18.02.2020

Regest

Die Nichtberücksichtigung eines Beweisangebotes findet eine Stütze im Prozessrecht, wenn es einen Ausforschungsbeweis zum Gegenstand hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 A 2494/19.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-18

Aktenzeichen: 19 A 2494/19.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0218.19A2494.19A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Leitsätze

Die Nichtberücksichtigung eines Beweisangebotes findet eine Stütze im Prozessrecht, wenn es einen Ausforschungsbeweis zum Gegenstand hat.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

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