Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-18, 18 E 455/19

18 E 455/19Verwaltungsgericht18.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 18 E 455/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-18

Aktenzeichen: 18 E 455/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0218.18E455.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Senat

Normen: § 52 Abs. 2 GKG; § 39 Abs. 1 GKG; § 68 Abs. 3 GKG

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Streitwert wird auf 7.500,- EUR festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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