projekte
11 B 13/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-18, 11 B 13/20
11 B 13/20Verwaltungsgericht18.02.2020
Zu den Voraussetzungen der innerprozessualen Präklusion nach § 6 UmwRG.
Entscheidungsdatum: 2020-02-18
Aktenzeichen: 11 B 13/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0218.11B13.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Zu den Voraussetzungen der innerprozessualen Präklusion nach § 6 UmwRG.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,- Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.