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13 A 536/16•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-11, 13 A 536/16
13 A 536/16Verwaltungsgericht11.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-11
Aktenzeichen: 13 A 536/16
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0211.13A536.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Das Berufungsverfahren wird eingestellt, nachdem die Kläger ihre Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 2. Februar 2016 mit Einwilligung des Beklagten zurückgenommen haben.
Die Klägerin zu 1) trägt die Kosten des Berufungsverfahrens zu 199/200 und der Kläger zu 2) zu 1/200.
Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 1.005.000,00 Euro festgesetzt.
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