projekte
1 B 1380/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-10, 1 B 1380/19
1 B 1380/19Verwaltungsgericht10.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-10
Aktenzeichen: 1 B 1380/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0210.1B1380.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der angegriffene Beschluss wird geändert.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- € festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.