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11 A 190/20.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-06, 11 A 190/20.A
11 A 190/20.AVerwaltungsgericht06.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-06
Aktenzeichen: 11 A 190/20.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0206.11A190.20A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Dem Kläger wird für die Durchführung des Zulassungsverfahrens Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwalt C. K. T. aus N. bewilligt.
Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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