Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-30, 11 A 4558/19.A

11 A 4558/19.AVerwaltungsgericht30.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 11 A 4558/19.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-30

Aktenzeichen: 11 A 4558/19.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0130.11A4558.19A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Dem Kläger wird für die Durchführung des Zulassungsverfahrens Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwalt Klaus Q. aus E. bewilligt.

Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

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