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7 D 4/17.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-29, 7 D 4/17.NE
7 D 4/17.NEVerwaltungsgericht29.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-29
Aktenzeichen: 7 D 4/17.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0129.7D4.17NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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