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12 A 512/17•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-29, 12 A 512/17
12 A 512/17Verwaltungsgericht29.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-29
Aktenzeichen: 12 A 512/17
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0129.12A512.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 64.285,66 Euro festgesetzt.
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