Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-24, 4 A 2193/16

4 A 2193/16Verwaltungsgericht24.01.2020

Regest

Zu den Anforderungen des Schutzes von Wohnbebauung in einem Wohngebiet in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer Außengastronomie, die zu einer Gaststätte gehört (Fortführung von OVG NRW, Urteile vom 23.5.2018 - 4 A 2588/14 - und vom 6.9.2019 - 7 A 1174/17 -)

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 A 2193/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-24

Aktenzeichen: 4 A 2193/16

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0124.4A2193.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Normen: GastG § 2 Abs. 1; GastG § 3 Abs. 1; GastG § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; GastG § 5 Abs. 1 Nr. 3; BauNVO § 4 Abs. 1; TA Lärm Nr. 1 Satz 2 Buchstabe b; VwGO § 75 Satz 2

Leitsätze

Zu den Anforderungen des Schutzes von Wohnbebauung in einem Wohngebiet in unmittelbarer Nachbarschaft zu einer Außengastronomie, die zu einer Gaststätte gehört (Fortführung von OVG NRW, Urteile vom 23.5.2018 - 4 A 2588/14 - und vom 6.9.2019 - 7 A 1174/17 -)

Tenor

Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 13.9.2016 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 15.000,00 Euro festgesetzt.

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