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7 A 4889/18•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-22, 7 A 4889/18
7 A 4889/18Verwaltungsgericht22.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-22
Aktenzeichen: 7 A 4889/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0122.7A4889.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf jeweils 50.000 € festgesetzt.
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