Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-22, 2 B 1750/19

2 B 1750/19Verwaltungsgericht22.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 B 1750/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-22

Aktenzeichen: 2 B 1750/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0122.2B1750.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt

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