Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-15, 6 B 1573/19

6 B 1573/19Verwaltungsgericht15.01.2020

Regest

Zur Entlassung eines Beamten auf Probe wegen fehlender charakterlicher Eignung, der ohne Nebentätigkeitsgenehmigung ein Unternehmen eingerichtet hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1573/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-15

Aktenzeichen: 6 B 1573/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0115.6B1573.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG §23 Abs. 3 Nr. 2

Leitsätze

Zur Entlassung eines Beamten auf Probe wegen fehlender charakterlicher Eignung, der ohne Nebentätigkeitsgenehmigung ein Unternehmen eingerichtet hat.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 8.000 Euro festgesetzt.

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