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6 B 1573/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-15, 6 B 1573/19
6 B 1573/19Verwaltungsgericht15.01.2020
Zur Entlassung eines Beamten auf Probe wegen fehlender charakterlicher Eignung, der ohne Nebentätigkeitsgenehmigung ein Unternehmen eingerichtet hat.
Entscheidungsdatum: 2020-01-15
Aktenzeichen: 6 B 1573/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0115.6B1573.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG §23 Abs. 3 Nr. 2
Zur Entlassung eines Beamten auf Probe wegen fehlender charakterlicher Eignung, der ohne Nebentätigkeitsgenehmigung ein Unternehmen eingerichtet hat.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 8.000 Euro festgesetzt.
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