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4 B 1777/18•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-15, 4 B 1777/18
4 B 1777/18Verwaltungsgericht15.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-15
Aktenzeichen: 4 B 1777/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0115.4B1777.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 19.11.2018 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.250,00 Euro festgesetzt.
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