Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-13, 6 B 1414/19

6 B 1414/19Verwaltungsgericht13.01.2020

Regest

Erfolglose Beschwerde einer Oberamtsanwältin in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1414/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-13

Aktenzeichen: 6 B 1414/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0113.6B1414.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde einer Oberamtsanwältin in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.

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