Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-13, 6 B 1317/19

6 B 1317/19Verwaltungsgericht13.01.2020

Regest

Erfolgloser Antrag eines ehemaligen Kommissaranwärters auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe. Zur Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, wenn der Antragsteller die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe begehrt.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1317/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-13

Aktenzeichen: 6 B 1317/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0113.6B1317.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolgloser Antrag eines ehemaligen Kommissaranwärters auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe.

Zur Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, wenn der Antragsteller die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe begehrt.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.

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