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6 A 421/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-13, 6 A 421/19
6 A 421/19Verwaltungsgericht13.01.2020
Zur Ablehnung der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender gesundheitlicher Eignung
Entscheidungsdatum: 2020-01-13
Aktenzeichen: 6 A 421/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0113.6A421.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GG Art. 33 Abs. 2
Zur Ablehnung der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender gesundheitlicher Eignung
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 25.000 Euro festgesetzt.
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