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1 B 798/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-13, 1 B 798/19
1 B 798/19Verwaltungsgericht13.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-13
Aktenzeichen: 1 B 798/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0113.1B798.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwa entstandener Kosten des Beigeladenen, welche dieser selbst trägt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.
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