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10 A 729/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-13, 10 A 729/19
10 A 729/19Verwaltungsgericht13.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-13
Aktenzeichen: 10 A 729/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0113.10A729.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 20.000 Euro festgesetzt.
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