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9 B 688/18•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-07, 9 B 688/18
9 B 688/18Verwaltungsgericht07.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-07
Aktenzeichen: 9 B 688/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0107.9B688.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Änderung des erstinstanzlichen Streitwertbeschlusses für beide Instanzen auf die Wertstufe bis 3.000,00 Euro festgesetzt.
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