Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-07, 15 A 4693/18

15 A 4693/18Verwaltungsgericht07.01.2020

Regest

Einzelfall, in dem die Verwendung von Fackeln bei einer Versammlung einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung darstellt.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 15 A 4693/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-07

Aktenzeichen: 15 A 4693/18

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0107.15A4693.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Senat

Normen: GG Art.8 Abs.1; VersG §15 Abs.1

Leitsätze

Einzelfall, in dem die Verwendung von Fackeln bei einer Versammlung einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung darstellt.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5000,-- € festgesetzt.

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