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15 A 4693/18•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-01-07, 15 A 4693/18
15 A 4693/18Verwaltungsgericht07.01.2020
Einzelfall, in dem die Verwendung von Fackeln bei einer Versammlung einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung darstellt.
Entscheidungsdatum: 2020-01-07
Aktenzeichen: 15 A 4693/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0107.15A4693.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Normen: GG Art.8 Abs.1; VersG §15 Abs.1
Einzelfall, in dem die Verwendung von Fackeln bei einer Versammlung einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung darstellt.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5000,-- € festgesetzt.
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