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9 U 50/25•Oberlandesgericht Köln, 2025-10-14, 9 U 50/25
Entscheidungsdatum: 2025-10-14
Aktenzeichen: 9 U 50/25
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:1014.9U50.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 16.04.2025 (20 O 343/23) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Beklagte.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des angefochtenen Urteils und dieses Beschlusses vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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