Oberlandesgericht Köln, 2025-09-25, 1 ORbs 139/25

1 ORbs 139/25Obergericht25.09.2025

Regest

Eine E-Zigarette mit Display kann ein elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO sein.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 ORbs 139/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-09-25

Aktenzeichen: 1 ORbs 139/25

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0925.1ORBS139.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen

Leitsätze

Eine E-Zigarette mit Display kann ein elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO sein.

Tenor

I. Die Rechtsbeschwerde wird durch den Linksunterzeichner als Einzelrichter zugelassen.

II. Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

III. Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

IV. Die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht trägt der Betroffene.

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