projekte
1 ORbs 139/25•Oberlandesgericht Köln, 2025-09-25, 1 ORbs 139/25
1 ORbs 139/25Obergericht25.09.2025
Eine E-Zigarette mit Display kann ein elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO sein.
Entscheidungsdatum: 2025-09-25
Aktenzeichen: 1 ORbs 139/25
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0925.1ORBS139.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Eine E-Zigarette mit Display kann ein elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO sein.
I. Die Rechtsbeschwerde wird durch den Linksunterzeichner als Einzelrichter zugelassen.
II. Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
III. Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
IV. Die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht trägt der Betroffene.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.