Oberlandesgericht Köln, 2025-06-18, 2 Ws 147/25

2 Ws 147/25Obergericht18.06.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 147/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-06-18

Aktenzeichen: 2 Ws 147/25

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0618.2WS147.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft F. gegen den Beschluss des Landgerichts J. vom 09.12.2024 wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeschuldigten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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