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20 U 176/24•Oberlandesgericht Köln, 2025-06-13, 20 U 176/24
20 U 176/24Obergericht13.06.2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-13
Aktenzeichen: 20 U 176/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0613.20U176.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Normen: DS-GVO Art. 15; BGB § 242; VVG § 3 Abs. 3
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.07.2024 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 558/22 – abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Dem Kläger werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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