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24 U 92/24•Oberlandesgericht Köln, 2025-06-12, 24 U 92/24
Entscheidungsdatum: 2025-06-12
Aktenzeichen: 24 U 92/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0612.24U92.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.06.2024 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 19 O 54/23 - wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelfer trägt die Beklagte.
Dieses und das angefochtene Urteil sind wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Kläger und Streithelfer durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Kläger und Streithelfer vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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