Oberlandesgericht Köln, 2025-05-28, 5 U 109/24

5 U 109/24Obergericht28.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 109/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-05-28

Aktenzeichen: 5 U 109/24

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0528.5U109.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11.09.2024 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 15 O 389/23 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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