Oberlandesgericht Köln, 2025-05-23, 15 UKl 2/25

15 UKl 2/25Obergericht23.05.2025

Regest

Zur Zulässigkeit der vom Betreiber eines sozialen Netzwerks angekündigten Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die Nutzer des Netzwerks auf der entsprechenden Plattform veröffentlicht haben, zum Zwecke der Entwicklung und Verbesserung von Systemen künstlicher Intelligenz (hier: summarische Prüfung im Eilverfahren).

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 UKl 2/25 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-05-23

Aktenzeichen: 15 UKl 2/25

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0523.15UKL2.25.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: DMA Art. 5 Abs. 2 DSGVO Art. 6 Abs. 1; Art. 9

Leitsätze

Zur Zulässigkeit der vom Betreiber eines sozialen Netzwerks angekündigten Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die Nutzer des Netzwerks auf der entsprechenden Plattform veröffentlicht haben, zum Zwecke der Entwicklung und Verbesserung von Systemen künstlicher Intelligenz (hier: summarische Prüfung im Eilverfahren).

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger.

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