Oberlandesgericht Köln, 2025-03-27, 18 U 71/24

18 U 71/24Obergericht27.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 71/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-03-27

Aktenzeichen: 18 U 71/24

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0327.18U71.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 3. Mai 2024 - 87 O 89/23 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils und des angefochtenen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird beschränkt auf die Frage der Zulässigkeit der Klage zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 21.165 EUR festgesetzt.

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