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2 Wx 134/24•Oberlandesgericht Köln, 2025-03-26, 2 Wx 134/24
2 Wx 134/24Obergericht26.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-26
Aktenzeichen: 2 Wx 134/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0326.2WX134.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 24.07.2024 wird der am 10.07.2024 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts – Siegburg, 76 VI 15/24, aufgehoben und an das Nachlassgericht zur erneuten Prüfung und Entscheidung über den Antrag der Beteiligten zu 1) auf Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses zurückgegeben.
Die Gerichtskosten des erstinstanzlichen Verfahrens hat die Beteiligte zu 1) zu tragen, Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1) in beiden Instanzen hat die Beteiligte zu 2) zu tragen. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
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