Oberlandesgericht Köln, 2025-03-18, 1 Ws 1/25

1 Ws 1/25Obergericht18.03.2025

Regest

1. Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwalts entsprechend § 78b ZPO im Klageerzwingungsverfahren. 2. Der Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen gemäß §§ 158 ff. FamFG ist weder Zeuge noch Sachverständiger im Sinne von § 153 StGB.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 Ws 1/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-03-18

Aktenzeichen: 1 Ws 1/25

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0318.1WS1.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Leitsätze

    1. Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwalts entsprechend § 78b ZPO im Klageerzwingungsverfahren.
    1. Der Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen gemäß §§ 158 ff. FamFG ist weder Zeuge noch Sachverständiger im Sinne von § 153 StGB.

Tenor

Die Bestellung eines Notanwalts wird abgelehnt.

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unzulässig verworfen.

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