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1 Ws 1/25•Oberlandesgericht Köln, 2025-03-18, 1 Ws 1/25
1 Ws 1/25Obergericht18.03.2025
1. Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwalts entsprechend § 78b ZPO im Klageerzwingungsverfahren. 2. Der Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen gemäß §§ 158 ff. FamFG ist weder Zeuge noch Sachverständiger im Sinne von § 153 StGB.
Entscheidungsdatum: 2025-03-18
Aktenzeichen: 1 Ws 1/25
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0318.1WS1.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Die Bestellung eines Notanwalts wird abgelehnt.
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unzulässig verworfen.
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