Oberlandesgericht Köln, 2025-03-04, 14 WF 21/25

14 WF 21/25Obergericht04.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 14 WF 21/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-03-04

Aktenzeichen: 14 WF 21/25

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0304.14WF21.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Zivilsenat - Familiensenat -

Tenor

Auf die Beschwerde der J. bei dem Landgericht Bonn vom 28.11.2024 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Euskirchen vom 22.11.2024 (18 F 89/22) werden der angegriffene Beschluss sowie der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 10.09.2024 teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Die Herrn Rechtsanwalt T. C. aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 641,05 € festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde der J. zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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