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15 U 231/24•Oberlandesgericht Köln, 2025-02-20, 15 U 231/24
15 U 231/24Obergericht20.02.2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-20
Aktenzeichen: 15 U 231/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0220.15U231.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 17. Juni 2024 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 59/24 - abgeändert.
Die einstweilige Verfügung vom 12. April 2024 wird aufgehoben. Der Antrag auf ihren Erlass wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt die Verfügungsklägerin.
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