Oberlandesgericht Köln, 2025-01-09, 8 U 46/23

8 U 46/23Obergericht09.01.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 8 U 46/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-01-09

Aktenzeichen: 8 U 46/23

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2025:0109.8U46.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das am 11.10.2023 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn (1 O 321/21) werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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