Oberlandesgericht Köln, 2024-12-13, 19 Sch 34/22

19 Sch 34/22Obergericht13.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 Sch 34/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-12-13

Aktenzeichen: 19 Sch 34/22

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:1213.19SCH34.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Der Schiedsspruch der Internationalen Chinesischen Schiedskommission für Wirtschaft und Handel, Shanghai, vom 10.12.2021 durch die Vorsitzende Schiedsrichterin I. K. und die Schiedsrichter L. X. und V. P., ([2021] U. R. Y. U. H. (G.) J. No. N01) wird mit folgendem Inhalt anerkannt und für vollstreckbar erklärt:

„(I) Die Schiedsbeklagte erstattet der Schiedsklägerin 1.335.000 €.

(II) Die Schiedsbeklagte zahlt der Schiedsklägerin Schadensersatz in Höhe von 222.500 €.

(III) Die Schiedsbeklagte erstattet der Schiedsklägerin Notargebühren in Höhe von 20.000 RMB.

(IV) Die Schiedsbeklagte erstattet der Schiedsklägerin Schiedsverfahrensgebühren in Höhe von 420.062,40 RMB.“

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.

Der Gegenstandswert wird auf 1.560.100,00 € festgesetzt.

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