Oberlandesgericht Köln, 2024-12-12, 1 ORbs 313/24

1 ORbs 313/24Obergericht12.12.2024

Regest

Zum Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 ORbs 313/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-12-12

Aktenzeichen: 1 ORbs 313/24

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:1212.1ORBS313.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen

Normen: OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 1

Leitsätze

Zum Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.

Tenor

I. Die Rechtsbeschwerde wird zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.

II. Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

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