Oberlandesgericht Köln, 2024-12-10, 6 W 46/24

6 W 46/24Obergericht10.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 46/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-12-10

Aktenzeichen: 6 W 46/24

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:1210.6W46.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 20.08.2024 (84 O 116/09 SH II) in Gestalt der Nichtabhilfeentscheidung vom 01.10.2024 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Vollstreckungsantrag der Gläubigerin vom 15.12.2023 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen trägt die Gläubigerin.

Der Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit im Beschwerdeverfahren wird auf 40.000,00 € festgesetzt.

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