Oberlandesgericht Köln, 2024-11-29, 6 U 43/24

6 U 43/24Obergericht29.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 43/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-11-29

Aktenzeichen: 6 U 43/24

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:1129.6U43.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin zu 1) und des Klägers zu 2) gegen das am 28.03.2024 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 14 O 438/21 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kläger tragen die Kosten der Berufung.

  3. Das genannte Urteil des Landgerichts und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen.

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