Oberlandesgericht Köln, 2024-11-14, 2 Wx 177/24

2 Wx 177/24Obergericht14.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 177/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-11-14

Aktenzeichen: 2 Wx 177/24

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:1114.2WX177.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1), 2) und 4) wird der Kostenbeschluss des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Kerpen vom 18.09.2024 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die durch den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 3) vom 31.07.2023 entstandenen Gerichtskosten erster Instanz hat die Beteiligte zu 3) zu tragen, die durch den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1), 2) und 4) vom 18.08.2023 entstandenen Gerichtskosten erster Instanz haben die Beteiligten zu 1), 2) und 4) zu tragen.

Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben.

Die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1), 2) und 4) in erster Instanz hat die Beteiligte zu 3) zu tragen. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.