Oberlandesgericht Köln, 2024-10-29, 3 OAus 66/24

3 OAus 66/24Obergericht29.10.2024

Regest

Zur Zulässigkeit der Auslieferung an die Ukraine. Gewährleistung eines fairen Strafverfahrens im Fall der Ferngerichtsverhandlung.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 OAus 66/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-10-29

Aktenzeichen: 3 OAus 66/24

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:1029.3OAUS66.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: GG Art. 4 Abs. 3 IRG § 73 Satz 1 EMRK Art. 3

Leitsätze

Zur Zulässigkeit der Auslieferung an die Ukraine. Gewährleistung eines fairen Strafverfahrens im Fall der Ferngerichtsverhandlung.

Tenor

Die Auslieferung des ukrainischen Staatsangehörigen R. S. an die Ukraine zum Zwecke der Strafverfolgung wegen der dem Haftbefehl des Untersuchungsrichters des Q.-Bezirksgerichts in L. vom 04.08.2023 (Fall Nr. 554/32-88/23) zugrunde liegenden Tat vom 25.12.2022 wird für zulässig erklärt.

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