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26 W 12/22•Oberlandesgericht Köln, 2024-10-29, 26 W 12/22
Entscheidungsdatum: 2024-10-29
Aktenzeichen: 26 W 12/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:1029.26W12.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen die Festsetzung des Streitwertes wird der Beschluss der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – Einzelrichter – vom 28.09 2023 (Az. 15 O 424/20) in Gestalt des Berichtigungsbeschlusses vom 30.10.2023 sowie des Nichtabhilfebeschlusses vom 15.12.2023 dahingehend abgeändert, dass der Streitwert auf 7.000,00 € festgesetzt wird.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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