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11 U 113/22•Oberlandesgericht Köln, 2024-10-23, 11 U 113/22
11 U 113/22Obergericht23.10.2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-23
Aktenzeichen: 11 U 113/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:1023.11U113.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.05.2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 30 O 364/21 – teilweise abgeändert und klarstellend insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.290,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.12.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 90 % und die Beklagte zu 10 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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