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19 Sch 19/23•Oberlandesgericht Köln, 2024-10-11, 19 Sch 19/23
19 Sch 19/23Obergericht11.10.2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-11
Aktenzeichen: 19 Sch 19/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:1011.19SCH19.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Der Antrag der Antragstellerinnen, nach § 1032 Abs. 2 ZPO festzustellen, dass das mit Schiedsklageschriftsatz vom 30.06.2023 (Az. 3003695/20/THY40.D1004) an die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf eingeleitete und von der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf zu administrierende Schiedsverfahren der Antragsgegnerin zu 1 und der Antragsgegnerin zu 2 gegen die Antragstellerin zu 1 und die Antragstellerin zu 2 unzulässig ist, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerinnen.
Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf bis 65.000 € festgesetzt.
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