Oberlandesgericht Köln, 2024-10-04, 6 U 46/24

6 U 46/24Obergericht04.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 46/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-10-04

Aktenzeichen: 6 U 46/24

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:1004.6U46.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 03.04.2024 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 134/23 - wird zurückgewiesen.

Aufgrund der Rücknahme der Widerklage ist die Verurteilung der Klägerin unter Ziff. III des am 03.04.2024 verkündeten Urteils der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 134/23 - zur Zahlung von 4.105,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit 16.05.2023 wirkungslos geworden.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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