Oberlandesgericht Köln, 2024-09-06, 19 Sch 24/23

19 Sch 24/23Obergericht06.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 Sch 24/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-09-06

Aktenzeichen: 19 Sch 24/23

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0906.19SCH24.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

  1. Der Schiedsspruch Nr. 2124/76-22 des Internationalen Schiedsgerichts bei der Industrie- und Handelskammer der Republik Belarus, bestehend aus dem Vorsitzenden Schiedsrichter E. Y. R., dem Schiedsrichter T. C. S. und der Schiedsrichterin M. O. L., vom 17.07.2023, der in dem Schiedsverfahren zwischen den Parteien ergangen ist, wird mit folgendem Inhalt anerkannt und für vollstreckbar erklärt:

Der Antragsgegner wird verurteilt, an die Antragstellerin 187.467,91 € (Hauptforderung in Höhe von 171.163,25 €, Zinsen in Höhe von 8.558,16 €, Kosten in Höhe von 30,26 €, die die Antragstellerin im Zusammenhang mit der Zustellung der gerichtlichen Korrespondenz per Kurierdienst entstanden sind, und die Schiedsgerichtsgebühr in Höhe von 7.716,24 €) zu zahlen.

  1. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner; mit Ausnahme der Mehrkosten, die für die Anrufung des unzuständigen Gerichts angefallen sind. Diese trägt die Antragstellerin.

  2. Der Beschluss ist vorläufig volltreckbar.

  3. Der Gegenstandswert wird auf 187.467,91 € festgesetzt.

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