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3 U 81/23•Oberlandesgericht Köln, 2024-08-27, 3 U 81/23
Entscheidungsdatum: 2024-08-27
Aktenzeichen: 3 U 81/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0827.3U81.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 21.07.2023 – 1 O 254/22 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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