Oberlandesgericht Köln, 2024-08-20, 9 U 49/24

9 U 49/24Obergericht20.08.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 49/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-08-20

Aktenzeichen: 9 U 49/24

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0820.9U49.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln (20 O 103/23) vom 24.01.2024 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 16.000,00 EUR festgesetzt.

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