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9 U 21/24•Oberlandesgericht Köln, 2024-08-08, 9 U 21/24
Entscheidungsdatum: 2024-08-08
Aktenzeichen: 9 U 21/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:0808.9U21.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 20.12.2023 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 20 O 76/23 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Der Senat beabsichtigt, den Tenor des landgerichtlichen Urteils wegen offensichtlicher Unrichtigkeit gemäß § 319 Abs. 1 ZPO von Amts wegen dahingehend zu berichtigen, dass die Versicherungsnummer im ersten Absatz statt „N01“ lautet: „N02“.
Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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